Fachkundiger Betreuer des Reviers und Ihr Ansprechpartner für:
• Umweltschutz
• Naturschutz
• Jagd- und Biotopschutz
Eine Information für
• Pächter
• Waldbesitzer
• Jagdgenossenschaften
• Naturfeunde
• jagdliche Institutionen
Wer ist der BDJa
Der Bundesverband Deutscher Jagdaufseher ist die Vereinigung der
BDJa Landesgruppen unserer 16
Deutschen Bundesländer. Der Verband ist eingetragen bei Registergericht in Braunschweig als gemeinnütziger Verein. Unsere Jagdaufseher sind Bundesweit über die Landesgruppen im BDJa organisiert.
Aufgaben und Ziele
• Die Interessen der Jagdaufseher der Bundesrepublik Deutschland zu wahren, sofern diese
Mitglied des Verbandes sind.
• Alle Zweige des Jagdwesen zu fördern.
• die freilebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und zu erhalten.
• die Sicherung und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes,
sowie der Lebensräume.
• die Erhaltung, Förderung und Pflege des jagdlichen Brauchtums
• die Förderung jagdlicher Aus- und Weiterbildung und jagdlich kultureller
Einrichtungen zu begleiten.
• die Erhaltung und Pflege der anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit.
• die Aufgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, das heißt, die Jagdausübung für unsere Bevölkerung
verständlich zu machen und die Aufgaben des Jadaufsehers darzustellen.
Mittelfristige Ziele des BDJa e.V.
Mitwirkung bei der Realisierung von Projekten in Natur- und Umweltfragen, sowie im Tierschutz.
Durchführung von Bildungsveranstaltungen z.B. Projektwochen in Schulen, Revierführungen, jagdlichen Lehrveranstaltungen und mediengerechter Öffentlichkeitsarbeit, denn der Jagdaufseher ist ein amtlich anerkannter Tätiger (Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde), der allen Ansprüchen auf breiter Basis gerecht wird.
Mit dem Einsatz von Jagdaufsehern können die Interessen des Natur-, Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzes mit einer art- und sachgerechten Wildtierbewirtschaftung und–Betreuung sinnvoll verbunden werden. Der flächendeckende Einsatz von Jagdaufsehern z.B. in Hege- und Jagdbetriebsgemeinschaften oder bei Kreisverwaltungen in beratender, mitwirkender und
weiterbildender Funktion fördert auf breiter Basis bei allen Naturnutzern die Akzeptanz für das Deutsche Jagdwesen.
Langfristige Ziele des BDJa e.V.
Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jagdaufseher unter Berücksichtigung landesspezifischer Belange. Mitwirkung bei der Novellierung gesetzlicher Bestimmungen. Die Mitglieder sollen zu kompetenten Ansprechpartnern in allen Belangen des Jagd- und Naturschutzes herangebildet werden.
Aufbau des BDJa e.V.
Der Bundesverband Deutscher Jagdaufseher ist die Vereinigung der Landesgruppen unserer 16
Deutschen Bundesländer.
Jeder Landesgruppe steht eine eigene Landesleitung vor, die landesspezifische Interessen wahrnimmt. Neben den Fortbildungsveranstaltungen, die der BDJa seinen Mitgliedern auf Bundesebene anbietet, treffen sich die Jagdaufseher einer
BDJa - Landes- bzw. Regionalgruppe
regelmäßig, um anfallende Fragen zu besprechen und zu klären. Auch gesellige Veranstaltungen
werden angeboten.
Alle Mitglieder des BDJa werden durch diesen Internetauftritt informiert und über Verbandsfragen ausführlich unterrichtet.
Der Internetauftritt ist das offizielle Mitteilungsorgan des
Verbandes.
Der Jagdaufseher ist der fachkundige Betreuer des Reviers. Er ist dafür extra ausgebildet und
muss in den meisten Bundesländern den Erwerb seiner Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen, sowie sich fortbilden. Von diesen Bescheinigungen hängt vielfach die Erstellung, sowie die Verlängerung der behördlichen Bestätigungen ab.
Die Anforderungen an die Fachkenntnisse und an das Verständnis für ökologische Zusammenhänge wachsen mit den Belastungen unserer Umwelt. Zunehmender Druck einer freizeitbewußten Bevölkerung auf die Reviere, vielfach ohne Rücksichtnahme auf Wald, Wild und auch Jagd, machen den Jagdaufseher als kompetenten Partner für die Reviere erforderlich. Je nach Landesregelung besucht der angehende Jagdaufseher zunächst nach Erlangen der Pachtfähigkeit
einen zehn- bis vierzehntägigen Lehrgang, der ihn auf die Prüfung vorbereitet. Jagd-, Tier-, Naturschutz- und Umweltrecht, Straf- und Strafprozeßrecht, Waffen- und Verwaltungsrecht,
Forst- und Feldordnungsrecht, Lebensmittelhygiene, Unfallverhütung, Wildereibekämpfung, Jagdbetriebslehre, Wildschadensverhütung… Zum „Grünen Abitur“, der Jägerprüfung, wird hier kräftig hinzugelernt.
Damit ist es jedoch nicht getan. Wenn da nicht die harten behördlichen Forderungen nach Fortbildung vor der turnusmäßigen Verlängerung der behördlichen Bestätigung wären – ohne ständige Auffrischung des Erlernten, ohne den Erfahrungsaustausch mit den Kollegen, die sich den gleichen Anforderungen gegenübersehen, ist der Jagdaufseher, „der professionelle Revierbetreuer“, oft recht einsam.
Hier setzt der Bundesverband Deutscher Jagdaufseher e.V. an.
Fortbildung von Jagdaufsehern ist unser Zweck, ist eine unserer
vorrangigen Aufgaben, obwohl wir nicht als Dachverband zu
verstehen sind und uns auch nicht als solcher bezeichnen.
Oft begegnet der „geprüfte“ Jagdaufseher einem Vorbehalt des Revierinhabers: Stelle ich diesen Aufpasser ein, dann habe ich bald im eigenen Revier „nichts mehr zu sagen“. Ebenso nahe liegend wie falsch. Der Jagdaufseher vertritt immer die wohlverstandenen Interessen des Reviers und des Wildes. Denn das ist seine Passion, in die er eine Menge seiner Freizeit und einen nicht unbeträchtlichen Idealismus investiert. Und diese Interessen decken sich mit denen des
Beständers. Auch wenn erlerntes Vorschriftenwissen immer erst einmal in die Praxis heutiger Jagd umgesetzt werden will und es dabei machen Kompromisses bedarf.
Wohlverstandenes Interesse des Revierinhabers ist ein wirksamer Schutz des ihm anvertrauten Stückes Natur. Der Jagdaufseher ist dafür nicht nur ausgebildet, sondern ist auch nach behördlicher Bestätigung mit einer Reihe von Rechten gegenüber Dritten ausgestattet, die dem Anliegen beider Beteiligten erheblichen Nachdruck verleihen, wenn - ja wenn hinter dem öffentlichen Auftrag,
in einer Reihe von Ländern hinter der Stellung als Vollzugsdienstkraft der Jagdbehörde das notwendige Wissen und Können steht.
Deshalb tut der Beständer - Revierpächter oder Eigenjagdbesitzer - gut daran, sich des Fachmannes zu bedienen. Eines Fachmanns, der durch die Mitgliedschaft in seinem Fachverband dokumentiert,
dass er bestrebt ist, sein geistiges Rüstzeug auf der Höhe der
Zeit zu halten.
Sei er nun - im größeren Revier und bei entsprechenden Möglichkeiten -Berufsjäger oder nicht.
Wo dieser Einsatz angemessen ist, kann man auch über eine Kombination von beiden nachdenken.
Zum Wohle des Reviers.
Wir machen den Jagdaufseher fit. Der Jagdaufseher macht das Revier fit. Deshalb ziehen wir an einem Strang.
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